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ExTox GmbH
Bahnhofstrasse 12
8054 Graz-Straßgang, Österreich

Geschäftsführung: Wolfgang Hammerl-Turin

Telefonnummer: +43 (316) 25 10 43

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 67540716

Zuständiges Gericht: Landesgericht für ZRS: Graz

Unsere Kontodaten:
Bank Austria Creditanstalt AG, IBAN: AT47 1200 0528 8000 8719 BIC: BKAUATWW

Für den Inhaltlich verantwortlich: Wolfgang Hammerl-Turin, Adresse wie oben.

Haftungshinweis

Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt und werden ständig aktualisiert. Trotzdem können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte externer Links übernehmen wir keine Haftung, die Verantwortung liegt ausschließlich bei deren Betreibern.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE finden. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Falle von Namensrechtstreitigkeiten, Domainstreitigkeiten, falscher Tatsachenbehauptung, unerlaubter Nutzung von Textaussagen, Inhalten oder der Aufmachung dieser Seiten bzw. Abmahnungen gegen geltendes Äußerungsrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Fernabsatzgesetz, anderen gewerblichen Schutzrechten wie Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmackmusterrechten bittet die ExTox Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, ihn bereits im Vorfeld ohne Kostennote zu kontaktieren. ExTox garantiert, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. Unberechtigte Abmahnungen und/oder Unterlassungserklärungen werden direkt mit einer Gegenabmahnung oder einer negativen Feststellungsklage beantwortet.